Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

1.   Konrad-Tours Helga & Kristina Konrad GbR (nachfolgend „Konrad-Tours“) ist lediglich Vermittler von Leistungen. Für Ferienhäuser und Ferienwohnungen („Ferienobjekt“) handelt Konrad-Tours stets als Bevollmächtigte der Vermieter, für die die Zahlungen der Mieter treuhänderisch entgegengenommen und als durchlaufende Gelder behandelt werden. Auch für weitere Leistungen, wie die Bestellung von Fähr- und Flugpassagen, Reservierung von Mietwagen, Vorbereitung von Versicherungsleistungen u. ä. wird stets vermittelnd gehandelt. Insoweit hat Konrad-Tours keine Eigenschaft als
      Reiseveranstalter.

2.   Das Mietverhältnis umfaßt das Ferienhaus / die Ferienwohnung (Ferienobjekt) mit allem Zubehör. Das Ferienobjekt darf
      nur von der bei Abschluß des Vertrages vom Mieter angegebenen Personenzahl belegt werden.

3.   Mit seiner Anmeldung bietet der Kunde Konrad-Tours den Abschluß eines Vertrages verbindlich an.
      Die Anmeldung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Sie erfolgt für den Anmelder und für alle in der Anmeldung mitaufzuführenden Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder bei ausdrücklicher und gesonderter Erklärung wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Konrad-Tours zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informiert Konrad-Tours durch Übersendung einer Mietbestätigung, falls die Bestätigung nicht sofort ausgehändigt wird. Liegen dem Kunden die Allgemeinen Geschäfts-  bedingungen bei fernmündlicher Anmeldung nicht vor, werden sie ihm grundsätzlich mit der Mietbestätigung übersandt.
      Der Mietvertrag über das Ferienobjekt wird durch Vermittlung von Konrad-Tours zwischen dem Mieter und dem Vermieter für die Dauer der vereinbarten Mietzeit geschlossen.

4.   In das Ferienobjekt dürfen Haustiere, wie Hunde und Katzen, vom Mieter nur mit besonderer Zustimmung des Vermieters mitgebracht werden.

5.   Sofern keine anderen Angaben im Vertrag gemacht worden sind, deckt der Mietpreis für das Ferienobjekt die in der Objektbeschreibung aufgeführten Leistungen ab. Die Vermittlungsprovision für Konrad-Tours ist im Mietpreis enthalten.
      Sobald dem Mieter die Reservierungsbestätigung vorliegt, hat er eine Anzahlung in Höhe von ca. 1/3 der Gesamtmiete
      an Konrad-Tours zu zahlen. Die Restzahlung (Miete ggf. zuzüglich Fähr-, Flug-, Mietwagenkosten u. ä.) muß spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt bezahlt sein. Erst nach vollständiger Rechnungsbegleichung hat der Kunde Anspruch auf Überlassung der Reiseunterlagen (wie Objektvoucher, Tickets u. ä.).

6.   Konrad-Tours rät dringend zum Abschluß von Reiseversicherungen, insbesondere von Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen. Dabei ist Konrad-Tours nach besten Kräften behilflich. Der jeweilige Versicherungsumfang ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Versicherer.

7.   Die Übergabe des Ferienobjekts an den Mieter erfolgt grundsätzlich am Anreisetag ab 14 Uhr. Evtl. Beanstandungen
      über das Ferienobjekt können nur berücksichtigt werden, wenn der Mieter sie unverzüglich nach Übernahme des Objekts dem Vermieter oder dessen Beauftragten bzw. bei Nichterreichen derselben an Konrad-Tours gemeldet hat. Eine Haftung für Beanstandungen und Mängel, die später als 8 Tage nach vertraglich vereinbartem Mietende gemeldet werden, ist ausgeschlossen.
      Während der gesamten Mietzeit ist der Mieter für alles, was zum Ferienobjekt gehört, verantwortlich. Er ist verpflichtet,
      das Objekt einschließlich Inventar und Grundstück pfleglich zu behandeln. Mit Zustandekommen des Mietvertrages ver-
      pflichtet sich der Mieter, für den während der Mietzeit durch sein Verschulden (ggf. auch durch seine Begleiter und Gäste) hervorgerufenen Schaden einzustehen und den Schadensfall unverzüglich dem Vermieter oder seinem Beauftragten bzw. bei Nichterreichen derselben Konrad-Tours zu melden. Für schuldunfähige Kinder übernimmt der Mieter die volle Haftung. Der Beweis für fehlendes Verschulden obliegt ausschließlich dem Mieter.
      In vielen Ferienobjekten befinden sich Waschmaschine, Trockner, Geschirrspüler, Mikrowelle, TV, Satelliten-Anschluß,
      Radio, Telefon, Kühl- und Gefrierschrank, Sauna, Solarium und weitere Einrichtungen. Diese stehen dem Mieter zur
      Verfügung. Bei auftretenden Fehlern und Mängeln hat der Mieter sofort Kontakt mit dem Vermieter oder seinem Bevollmächtigten aufzunehmen, damit dieser eine etwaige Reparatur des betroffenen Gegenstands veranlassen kann. Um
      Verständnis für Reparaturzeiten wird gebeten. Das gilt auch für etwaige Reparaturen an Sanitär- und Rohrinstallationen.
      Unvorhergesehene Ausfälle oder Störungen berechtigen den Mieter nicht zu Minderungen oder Schadenersatz.

8.   Für die Dauer des Vertragsverhältnisses übernehmen der Hauseigentümer und Konrad-Tours keine Verantwortung        gegenüber dem Mieter, seinen Begleitern oder Gästen und seinem bzw. deren Eigentum. Konrad-Tours haftet auch nicht für Unglücksfälle, Diebstähle, Brände, Schäden, Verluste, Insektenplagen o. ä.
      Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für den v. g. Personenkreis noch für deren Eigentum oder Besitz Versicherungsschutz in irgendeiner Form seitens des Vermieters oder Vermittlers abgeschlossen ist. Ansprüche, die etwa aufgrund schlechten Wetters gemacht werden sowie für Vorgänge bzw. Schäden, die außerhalb des Einflußbereichs von Konrad-Tours und des jeweiligen Vermieters liegen (z. B. bei Krieg, Streik, Aussperrung, Öl- bzw. Benzineinschränkungen, Grenzschließungen, Epidemien, Natur- bzw. Verunreinigungskatastrophen, Wald- bzw. Flächenbrände, höhere Gewalt) sind ausgeschlossen. Zur eigenen Sicherheit der Kunden wird der Abschluß risikodeckender Versicherungen empfohlen.

 

9.   Das Ferienobjekt ist am Abreisetag bis 10 Uhr zu räumen. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist das Ferienobjekt mit allem Zubehör sorgfältig gesäubert zu verlassen. Verstößt der Mieter etwa gegen diese Bestimmung, ist er verpflichtet, dem Vermieter die daraus erwachsenden Kosten und zusätzlich eine Entschädigung von max. 60,-€ zu zahlen. Ausgenommen von dieser Regelung ist die rechtzeitige Bestellung und Bezahlung einer Objekt-Endreinigung durch den                 Mieter. Der Abwasch einschließlich Herd- und Kühlschrankreinigung ist von der vermieterseitigen Endreinigung          ausgeschlossen.

10. Bei erheblichen und unvorhersehbaren Preisänderungen (insbesondere durch Wechselkursänderungen) kann der Reisepreis bis 4 Wochen vor Reiseantritt von Konrad-Tours im entsprechenden Umfang angepasst werden. Bei einer Erhöhung von über 5 % des Reisepreises ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 10 Tagen gebührenfrei von der Reise   zurückzutreten.
      Die Kündigung des Vertrages kann vom Kunden bis 90 Tage vor Reisebeginn schriftlich bei Konrad-Tours erfolgen. Dem Kunden entstehen hierdurch Stornierungskosten in Höhe von 1/3 der Ferienobjekt-Mietsumme zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,-€. Erfolgt der Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt, hat der Kunde die gesamte vereinbarte Ferienobjekt-Mietsumme zu zahlen. Kann das Ferienobjekt jedoch neu vermietet werden, so wird, falls die       Neuvermietung der Unterkunft noch für den gleichen Mietbetrag erfolgen kann, eine geleistete Anzahlung abzüglich              Bearbeitungsgebühr an den Mieter zurückgezahlt. Bei einer Teil-Weitervermietung oder einer Weitervermietung zu einem        geringeren Mietpreis haftet der zurückgetretene Mieter für die Zahlung der Differenz zur vollen Mietsumme. Bearbeitungsgebühren in Höhe von 50,-€ fallen in jedem Falle an. Bei einem Rücktritt von Fähr- und Flugpassagen und Mietwagenreservierungen hat der Kunde die von der jeweiligen Gesellschaft erhobenen Stornierungskosten sowie eine           Bearbeitungsgebühr für Konrad-Tours in Höhe von max. 50,-€ zu zahlen.

11. Bei Vertragsänderungen oder Umbuchungen kann vom Kunden eine Gebühr von bis zu 50,-€ erhoben werden.

12. Konrad-Tours haftet nicht für einen Vertragsbruch des Vermieters. Der Vermittler haftet nur dann auf Schadenersatz, wenn und soweit ihn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei seiner Vermittlungstätigkeit trifft. Die Haftung ist in jedem Falle betragsmäßig beschränkt bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Miete.

13. Alle Auskünfte und Angaben in der Ferienobjekt-Beschreibung werden von Konrad-Tours nach bestem Wissen gegeben. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann wegen zwischenzeitlich möglicher Änderungen, die z.B. der Vermieter vorgenommen haben kann, nicht gegeben werden. Es wird jedoch versichert, dass die Objektbeschreibung mit großer Sorgfalt vorgenommen wurde. Sie entspricht dem Stand bei Besichtigung durch den Vermittler. Insoweit sind auch Angaben über die Beschaffenheit von Stränden völlig unverbindlich. Es wird darauf hingewiesen, dass z. B. reine Sandstrände durch Herbst- und Winterstürme oder andere Naturereignisse in nachfolgenden Reisezeiten voller Steine liegen können.

14. Die Kündigung des Mietvertrages über das Ferienobjekt kann von Konrad-Tours bis 30 Tage vor Mietbeginn erfolgen, wenn triftige Gründe vorliegen und Konrad-Tours oder der Vermieter die Leistungen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, nicht erbringen können. Eine Haftung des Vermittlers ist ausgeschlossen.

15. Mieter und Vermieter dürfen nach der ersten Vermietung durch Konrad-Tours keinen Mietvertrag miteinander ohne Vermittlung durch Konrad-Tours eingehen, andernfalls ist der Mieter gegenüber Konrad-Tours für jeden entstandenen Schaden, den diese ohne weiteren Nachweis bis zur vollen Mietpreishöhe geltend machen kann, haftbar. Dies gilt auch für die Überlassung des Ferienobjekts aufgrund einer vertragslosen Absprache.

16. Die Anwendung mietrechtlicher Bestimmungen (§§ 535 ff. BGB) ist ausgeschlossen.  

17. Bei der Buchung von Fähr- und Flugpassagen, anderen See- und Flugreisen, von Mietwagen und bei Abschluß von          Versicherungsverträgen gelten neben den vorstehenden Bedingungen die Besonderen Beförderungs-, Versicherungs-, Reise-, Zahlungs- und sonstigen Bedingungen der jeweiligen Gesellschaften. Die Bedingungen können bei Konrad-Tours eingesehen oder besonders angefordert werden.

18. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages, der Beförderungsbestellung, des Leihwagen-               Mietvertrages, des Versicherungsvertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Verträge bzw. der gesamten Geschäftsbedingungen zur Folge.

19. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover.




KONRAD-TOURS  HELGA & KRISTINA KONRAD GbR
 

 

 

 


01.01.2008

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Montags-Freitags:

10:30-18:30 Uhr

Samstags: 12-15 Uhr

(ggfs. AB)

 

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Grasweg 6
30966 Hemmingen

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